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Gesetzesinitiativen 2004

Bündnis 90/DIE GRÜNEN


Aufgrund einer Meldung des SPIEGEL 1/2004 vom 27.12.03 „Bundesregierung will Verwandte stärker an Pflegekosten für Alte beteiligen“ empörte sich die Kassenführerin der Alzheimer Angehörigen-Initiative e.V. in unserer Internet-Selbsthilfegruppe: „Wie lange sollen da die Ersparnisse reichen, dann sind wir Hinterblieben anschließend alle Sozialfälle. In welcher Welt leben die Politiker!!!!!!!!“

Dies nahm ein weiters Mitglied der Internet-Selbsthilfegruppe zum Anlass, zu Sylvester an viele Abgeordnete des Bundestags per eMail zu schreiben. Von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN kam die Antwort zügig und beruhigte den Fragesteller, der der seine an Alzheimer erkrankte Ehefrau (Pflegestufe II) und deren ebenfalls an Alzheimer erkrankte Schwester („Pflegestufe 0“) pflegt.

Hier der Wortlaut der Antwort der pflegepolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, Petra Selg (mit nachträglicher Hervorhebung):

----- Original Message -----
From: "Petra Selg"
To: "ww.georgi"
Sent: Wednesday, January 07, 2004 6:37 PM
Subject: Re: SGB XI und Alzheimer- Patienten in häuslicher Pflege


Sehr geehrter Herr Georgi,

in der Tat gibt es Überlegungen, die stationären Leistungen für die Pflegestufen neu festzulegen und den ambulanten Leistungen anzugleichen. In den Stufen 1 und 2 käme es dadurch zu einer Absenkung der stationären Leistungen, in der Stufe 3 zu einer Anhebung. Die ambulanten Leistungen würden in allen drei Stufen angehoben. Die Höhe der Pflegegeldleistungen bliebe dagegen unverändert bestehen.

Darüber hinaus sind u.a. folgende Reformen geplant:

Für Sie wären diese Reformen finanziell von Vorteil. Ihre Frau bezieht Pflegegeld. Nach der bisherigen Regelung bliebe dieser Betrag im Zeitablauf unverändert. Zukünftig würde er nach unseren Vorstellungen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Dynamisierungsrate) ansteigen.

Sowohl für Ihre Frau als auch für deren Schwester bestünde nach unseren Vorstellungen aufgrund des Krankheitsbilds Alzheimer zudem die Möglichkeit, durch den 30-Minuten-Zuschlag eine Höherstufung (Für Ihre Frau von Stufe 2 in 3, für deren Schwester von Stufe 0 in 1) zu erlangen, sofern aufgrund des Zuschlags die Bedingungen für eine höhere Pflegestufe erfüllt würden. Mit einer höheren Stufe wären entsprechende Mehrleistungen der Pflegeversicherung verbunden.

Außerdem möchte ich ausdrücklich betonen, dass die neuen Beträge für die stationäre Pflege aus Bestandsschutzgründen ausschließlich für Neupflegefälle gelten würden. Alle derzeit Leistungsberechtigten wären von den Änderungen nicht betroffen.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Befürchtungen zerstreuen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Selg

Frau Petra Selg, Pflegeprobleme
Fraktion die Grünen Deutscher Bundestag
Telefon: 030 227 72038
Fax: 030 227 76041
petra.selg@bundestag.de

 

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