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Menschenwürdige Pflege
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MINDESTANFORDERUNGEN für eine menschenwürdige Grundversorgung, die jedes Pflegeheim in Deutschland garantieren muss (Art I Grundgesetz. § 80 SGB XI) - bei ca. 2500 - 3500 €/ Monat! Diese Anforderungen sind nicht kompromissfähig und können daher auch nicht Gegenstand von Verhandlungen sein!!!
JEDER pflegebedürftige Mensch muss TÄGLICH so oft zur Toilette gebracht oder geführt werden, wie er es wünscht! (Windeln und Dauerkatheter als pflegeerleichternde Maßnahmen sind menschenunwürdig und Körperverletzung!) JEDER pflegebedürftige Mensch muss TÄGLICH (wenn gewünscht!) gewaschen, angezogen, gekämmt werden und sein Gebiss erhalten (Mundpflege!). JEDER pflegebedürftige Mensch muss (auf Wunsch) TÄGLICH die Möglichkeit bekommen sein Bett zu verlassen und an die frische Luft zu kommen. JEDER pflegebedürftige Mensch muss die Möglichkeit haben, wenigsten seinen /ihren Zimmerpartner zu wählen, bzw. abzulehnen. (Doppelzimmer und Mehrbettzimmer sind menschenunwürdig). JEDER pflegebedürftige Mensch muss die Möglichkeit haben, dass wenigsten ein Mitarbeiter auf Station ist, der die Muttersprache spricht. Kommunikation ist ein Grundrecht! (Trösten, zuhören, geduldig in den Arm nehmen, ein paar freundliche, liebevolle, verständliche, einfühlsame Worte dürfen nicht als "Kaviarleistung" ("nicht finanzierbar") gelten). JEDER pflegebedürftige Mensch muss die Sicherheit haben, dass ihm in der Todesstunde wenigstens jemand die Hand hält, damit er nicht alleine und einsam sterben muss!!! Diese "Standards" müssen in einem reichen Land, das den Anspruch hat; die Menschenrechte besonders zu achten selbstverständlich sein …! Die Grundvoraussetzungen für MENSCHENWÜRDIGE ARBEITSBEDINGUNGEN sind selbstverständlich ausreichendes, motiviertes, kompetentes und auch menschlich qualifiziertes Personal!!! DIE WÜRDE AUCH DES PFLEGEBEDÜRFTIGEN MENSCHEN IST UNANTASTBAR!!!
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