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Tips für den Umgang mit Behörden

© by LUHE-PRESS Werner Schuren, Winsen/Luhe

Termin telefonisch vereinbaren

Auch wenn man früh kommt, ist bei manchen Behörden Warterei angesagt. Damit das nicht passieren kann: Mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonieren und einen festen Termin vereinbaren.

Sie sind behindert? Oder Sie haben Kleinkinder, die Sie nicht allein lassen können?

Melden Sie sich vorher entsprechend beim Sachbearbeiter an. Dieser ist verpflichtet, auf Ihre (Not-)Situation Rücksicht zu nehmen und Ihnen unnötige Warterei zu ersparen.

Probleme beim Ausfüllen der Formulare ?

Anträge und Formulare sind oftmals unverständlich und schwer auszufüllen. Daher immer den Sachbearbeiter um Hilfe beim Ausfüllen bitten. Er ist verpflichtet, behilflich zu sein!

Auf Beratung bestehen

Wenn Sie sich nicht auskennen, bitten Sie den Sachbearbeiter um ausführliche Beratung. Dazu ist jede Behörde gesetzlich verpflichtet!

Beweissicherung

Wickeln Sie möglichst alles schriftlich ab und fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie an. So kann später Beweis angetreten werden. Bei Vorsprachen in der Behörde möglichst Zeugen mitnehmen. Von Gesprächen Zeit, Inhalt und den Namen des Gesprächspartners notieren. Bestätigen Sie ggf. der Behörde durch Brief den Gesprächsverlauf oder erbitten Sie von der Behörde eine schriftliche Bestätigung.

Bei Verzögerung in der Entscheidung

Es wird Ihnen die Erledigung Ihres Anliegens zu einem bestimmten Termin zugesagt und Sie fahren im Vertrauen auf diese Zusage zu der Behörde - erfolgt dort jedoch die Erledigung nicht, so lassen Sie sich dies bestätigen. Sie können Schadenersatzansprüche, z.B. Erstattung der Fahrkosten, verlangen. Wird ein Anliegen, z.B. ein Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist (meist drei Monate) durch die Behörde bearbeitet und beschieden, können Sie „Untätigkeitsklage“ einreichen.

Ungerechtfertigte Zahlungsaufforderungen

Wird Ihnen eine ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung zugestellt, sofort Widerspruch einlegen ! Anderenfalls wird ggf. die Forderung bestandskräftig.

Dienstaufsicht

Kommen Sie mit einem sturen Sachbearbeiter in der Sache nicht weiter oder fühlen Sie sich nicht korrekt behandelt, können Sie sich beim Dienstvorgesetzten oder bei einer vorgesetzten Dienststelle beschweren.

Petitionen

Die Abgeordneten im Landtag und Bundestag haben oftmals keine Ahnung, unter welchen Schwierigkeiten sich die Bürger mit den Behörden herumschlagen müssen. Haben Sie Probleme mit Behörden, insbesondere beii Behördenwillkür ? Dann schreiben Sie doch eine Beschwerde an die Petitionsausschüsse des Landtags oder Bundestages. Das bringt oft den Behördenapparat auf Trab!

Diesen Text biete ich Ihnen zum kostenfreien Abdruck an.

Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.


© Werner Schuren, Beratung für soziale Berufe

 

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