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Rechtsschutz bei Problemen der Einstufung in der Pflegeversicherung

Günther Schwarz, Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V. (aus Alzheimer Informationen Sept. 1995)

Kommt es in Zusammenhang mit der Einstufung bei der Pflegeversicherung zu einem Sozialgerichtsverfahren, übernimmt eine Spezial-Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt. Zu einem Verfahren kommt es, wenn die Pflegekasse auch nach dem zweiten Widerspruch gegen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst keine Höherstufung bewilligt und der Angehörige darauf hin Klage einlegt. Gerichtskosten entstehen bei Sozialgerichtsverfahren zwar keine, jedoch muß unter Umständen der eigene Rechtsanwalt bezahlt werden.

Uns sind zwei Angebote einer solchen Rechtsschutzversicherung bekannt: die erste wird über die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte angeboten. Sie kostet etwa 70 Mark im Jahr und setzt nach Abschluß eine Wartezeit von 3 Monaten voraus bis ein Versicherungsfall eintreten darf. Die zweite Möglichkeit ergibt sich über die Mitgliedschaft im VdK (Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland). Im VdK kann jeder für 60 bis 70 Mark im Jahr Mitglied werden. Mit der Mitgliedschaft verbindet sich in den meisten Bundesländern ein Sozialrechtsschutz sowie eine Rechtsberatung. In Baden-Württemberg besteht beispielsweise auch keine Wartezeit bevor ein Versicherungsfall eintreten darf. Das heißt, man kann sogar erst Mitglied werden, wenn ein Versicherungsfall bevorsteht. Teilweise werden sogar laufende Verfahren übernommen.

Über die genauen Regelungen in den verschiedenen Bundeslädern sollte man sich in der jeweiligen Landesgeschäftsstelle erkundigen.

Eine andere Möglichkeit, trotz erfolglosem Einlegen von Widersprüchen zu einer Höherstufung zu gelangen, ist, einen Neuantrag zu stellen. Hierdurch wird das gesamte Verfahren zur Einstufung wieder von Vorne in Gang gesetzt. Als Begründung kann eine kurzfristige Verschlechterung und damit Zunahme der Pflegebedürftigkeit angegeben werden.

Will man jedoch eine grundsätzliche Entscheidung erreichen, ist eine Klage der richtige Weg. Leider kann sich das Gerichtsverfahren im ungünstigsten Fall über mehrere Jahre hinziehen. Deshalb kann man für sich selbst vielleicht nur rückwirkend einen Nutzen erzielen. Doch kann sich eine positive Entscheidung unmittelbar auf andere ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft auswirken.

Viele Alzheimer Gesellschaften können in Zusammenhang mit Fragen zur Pflegeversicherung wichtige Hilfestellungen geben und sind im Fall einer Klage auch bereit, die Betroffenen und deren Anwälte zu unterstützen.

Sozialgerichtsverfahren können sich auch in anderen Zusammenhängen ergeben, z.B., wenn wichtige Hilfsmittel nicht von der Kasse übernommen werden oder die Sozialhilfe notwendige Hilfen zur Pflege oder Betreuung nicht übernimmt.

 


© Günther Schwarz

 

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